Tierschutz
Ob Haustier, Heimtier oder Wildtier: Das Wohl der Tiere gilt es zu schützen und eine artgerechte Haltung zu ermöglichen. Die kantonale Tierschutzfachstelle ist um den Schutz der Tiere im Kanton Basel-Stadt besorgt und gewährleistet die Einhaltung der eidgenössischen Tierschutzgesetzgebung. Mutmassliche Verstösse gegen die Tierschutzgesetzgebung können der kantonalen Tierschutzfachstelle des Veterinäramtes Basel-Stadt jederzeit schriftlich gemeldet werden
Als Heimtiere gelten gemäss Gesetz Tiere, die aus Interesse am Tier oder als Gefährte des Menschen im oder am Haushalt gehalten werden.
Bestimmte Wildtierarten und -gruppen benötigen neben einer entsprechenden Ausbildung des Tierhalters auch eine Bewilligung der kantonalen Veterinärbehörde.
Der Gesetzgeber definiert Nutztiere als Tiere von Arten, die direkt oder indirekt zur Produktion von Lebensmitteln gehalten werden.
Sowohl der Handel wie auch die Werbung mit Tieren sind bewilligungspflichtig, um den Tierschutz zu gewährleisten.
Jeder Tierversuch bei der lebende Tiere verwendet werden muss ausführlich begründet und bewilligt werden.
Hier finden Sie unser Meldeformular, um festgestellte Mängel in Tierhaltungen zu melden.