Registrierungen von Fischhaltungen
Werden Fische zu Speise-, Besatz- oder zu wissenschaftlichen Zwecken gehältert oder gezüchtet, so sind diese zu registrieren. Zierfischhaltungen und Betriebe von Berufsfischern sind von dieser Regelung ausgenommen.
Sämtliche genannten Vorschriften dienen nicht nur der Gesunderhaltung unserer Tierbestände und einer effizienten Bekämpfung im Seuchenfall, sondern sind Voraussetzung für den internationalen Handel und somit auch von grosser wirtschaftlicher Bedeutung