Gedanken des Kantonstierarztes Basel-Stadt

Themen rund um Tiere sind erfahrungsgemäss sehr emotional. Einige Personen verlangen mehr Tierschutz, andere weniger. Der Kantonstierarzt Michel Laszlo äussert generelle Überlegungen zum Tierschutz und teilt mit, dass im Fall der Forellenhaltung in der „Walliser Kanne“ eine gemeinsame Lösung gefunden werden konnte.

Themen rund um Tiere sind oft von starken Emotionen begleitet: Die einen möchten den Tierschutz mit allen Mitteln umgesetzt wissen. Man denke beispielsweise an die lebhaften Diskussionen um den Einsatz von Pferden an der Fasnacht oder die Primateninitiative. Andere, meist Betroffene, kritisieren, wenn das Veterinäramt aufgrund von Hinweisen über mögliche Missstände aktiv wird und Massnahmen zum Wohle der Tiere prüft respektive ergreift. Dabei steht dem Veterinäramt in seiner Funktion als gerichtliche Polizei (Art. 39 des eidg. Tierschutzgesetzes) auch ein Zutrittsrecht zu Tieren zu, die in Wohnungen, auf Grundstücken etc. gehalten werden. Nicht selten befinden sich die Mitarbeitenden des Veterinäramtes in einem immer grösser werdenden Spannungsfeld zwischen Erwartungen und Ablehnung. Erschwerend kommt hinzu, dass Betroffene durch den Gang an die Öffentlichkeit vermehrt versuchen, Druck auf das Amt auszuüben, selbst wenn fachliche Abklärungen noch im Gange sind. So geschehen im kürzlichen Fall einer Hühnerhaltung auf dem Balkon einer Wohnung in Basel gemäss Artikel in der Basler Zeitung vom 27. Februar 2018 oder im Fall der Forellenhaltung in der „Walliser Kanne“ von Anfang Februar 2018.

Vollends inakzeptabel wird die Situation, wenn die Mitarbeitenden in Ausübung ihres Amtes öffentlich diskreditiert und denunziert werden und dadurch einen empfindlichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte erdulden müssen. Die superprovisorische Verfügung gegen die Basler Zeitung ist deshalb als Zeichen gegen diese Entwicklung und gegen massive Angriffe auch auf persönlicher Ebene von Mitarbeitenden des Veterinäramts zu interpretieren.

Wir dürfen von Medienschaffenden weiter erwarten, dass diese wissen, dass wir ans Amtsgeheimnis gebunden sind und nicht beliebig Auskunft über einzelne Fälle geben können.

Einigung im Fall der Forellenhaltung in der „Walliser Kanne“

Ich benütze die Gelegenheit, um im Fall der Forellenhaltung in der „Walliser Kanne“ mitzuteilen, dass ich noch vor den Fasnachtstagen das Gespräch mit dem Wirt gesucht habe. Gemeinsam mit einem Vertreter des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen und dem Wirt habe ich die Situation nochmals analysiert. Es hat sich gezeigt, dass der betroffene Wirt eine kleinere Anzahl Fische halten wird, als vorerst angenommen. Deshalb kann auf eine Bewilligung für die Haltung von Wildtieren inkl. weiterer Massnahmen wie Ausbildung verzichtet werden. Selbstverständlich gelten die rechtlichen Vorgaben für eine tierschutzkonforme Haltung der Fische weiterhin. In diesem Zusammenhang sind auch bauliche Massnahmen zu sehen, die der Wirt vornahm und unter anderem dem Veterinäramt vorstellte (einer Abnahme steht aus Sicht Veterinäramt nichts im Wege). Insgesamt ist damit das Dossier für das Veterinäramt derzeit erledigt.

Michel Laszlo
Kantonstierarzt, Leiter Kantonales Veterinäramt Basel-Stadt
michel.laszlo@bs.ch

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