Ambulant vor stationär – Regierungsrat verabschiedet Liste mit 13 Eingriffen

Der Regierungsrat hat per 1. Juli 2018 eine Liste mit 13 Spitaleingriffen definiert, welche künftig nur noch ambulant durchgeführt werden sollen. Ausnahmen bleiben aufgrund medizinischer Indikationen weiterhin möglich. Mit diesem Schritt will der Regierungsrat den medizinischen Fortschritt zum Wohle der Patientinnen und Patienten unterstützen und gleichzeitig unnötige stationäre Spitalaufenthalte verhindern.

Aufgrund der medizinischen und technischen Entwicklungen im Gesundheitsbereich können immer mehr Eingriffe ambulant statt stationär durchgeführt werden. Dies hilft bei gleichbleibender Behandlungsqualität, stationäre Aufenthalte zu reduzieren, und kommt dem Patientenbedürfnis entgegen, nicht unnötig hospitalisiert zu werden. Im internationalen Vergleich werden in der Schweiz immer noch verhältnismässig wenige Eingriffe ambulant durchgeführt. In den Niederlanden beträgt der Anteil von ambulant durchgeführten chirurgischen Eingriffen beispielsweise rund 50 Prozent an der Gesamtzahl von Operationen; in der Schweiz liegt er hingegen bei knapp 20 Prozent.

13er-Liste für den Kanton Basel-Stadt
Der Regierungsrat hat mit Anpassung der Verordnung über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt per 1. Juli 2018 nun die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, diesen Anteil zu erhöhen, und hat eine Liste mit 13 medizinischen Eingriffen definiert, die fortan ambulant durchzuführen sind. Ausnahmen, beispielsweise bei schweren Begleiterkrankungen oder besonderen Begleit- und Behandlungsbedürfnissen von Patientinnen und Patienten, bleiben aber weiterhin möglich. Entsprechende Fälle, welche bei den definierten Eingriffen trotzdem zu einem stationären Aufenthalt führen, müssen jedoch künftig vom Leistungserbringer gegenüber dem Gesundheitsdepartement dokumentiert werden.

Die Liste umfasst die folgenden Eingriffe:

  • Kataraktoperationen (Grauer Star)
  • Handchirurgie
  • Fusschirurgie (exkl. Hallux Valgus)
  • Osteosynthesematerialentfernungen (Metallentfernungen nach Eingriffen)
  • Kniearthroskopien inkl. Eingriffe am Meniskus
  • Entfernung von Varizen (Krampfadern) der unteren Extremitäten
  • Entfernung von Hämorrhoiden
  • Inguinalhernien (Leistenbruch) exkl. beidseitiger Eingriffe und exkl. Eingriffe bei Rezidivhernien
  • Zirkumzision (Beschneidung)
  • Eingriffe an der Zervix (Gebärmutterhals)
  • Eingriffe am Uterus (Gebärmutter)
  • Extrakorporelle Stosswellenlithotripsie (ESWL) (Zertrümmerung vor allem von Nierensteinen und Harnleitersteinen, aber auch z.B. von Gallensteinen, durch fokussierte Stosswellen)
  • Tonsillotomie (Entfernung der Gaumenmandeln) und Adenoidektomie (Entfernung der Rachenmandeln)

Die baselstädtische Liste gilt vorläufig nicht für Patientinnen und Patienten unter 18 Jahren. Zudem betrifft sie, in Abweichung zu anderen Kantonen, keine kardiologischen Eingriffe, da deren Einschluss gemäss Berechnungen des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt zu einer Kostensteigerung bei den Krankenkassen führen würde.

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) wird per 1. Januar 2019 ebenfalls eine Liste mit ambulanten Eingriffen einführen. Die baselstädtische Liste umfasst bereits die vom EDI vorgesehenen sechs medizinischen Eingriffe. Somit ist mit keinen Anpassungen aufgrund der Einführung auf Bundesebene zu rechnen.

Mit der sukzessiven Umsetzung der Liste sollen neben der Vermeidung von unnötigen Hospitalisationen auch Fehlanreize im heutigen Tarifsystem korrigiert und damit die Steuer- und Prämienzahler entlastet werden,

Stufenweise Einführung in Zusammenarbeit mit den Spitälern
Die Einführung ab dem 1. Juli 2018 erfolgt stufenweise und wird in enger Absprache mit den betroffenen Spitälern, Ärzten und deren Verbänden erfolgen. Damit stellt das Gesundheitsdepartement sicher, dass genügend Zeit für die notwendigen Umstellungen und Prozessanpassungen besteht.

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