Import

Wer Tiere oder Produkte tierischer Herkunft aus der EU oder Drittländern in die Schweiz einführen will, ist verantwortlich, dass die am Tag der Einfuhr geltenden Einfuhrbedingungen eingehalten werden.

Gestützt auf die eidgenössische Tierseuchenverordnung und auf die eidgenössische Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten soll weiter die Einschleppung von Tierseuchen verhindert werden. Das Veterinäramt verfügt, falls erforderlich, eine vierwöchige Quarantäne und überprüft die Einhaltung der Quarantänevorschriften.

 

Informationen des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Auf den Seiten des BLV erhalten Sie Auskunft über die bestehenden Bestimmungen zum Thema Import

Import von Hunden

Informationen für den Import von Hunden finden Sie auf unserer Extraseite