Export

Bei Ausfuhren von Tieren oder Produkten tierischer Herkunft in EU oder Drittländer gelten die Einfuhrbedingungen des Bestimmungslandes. Deshalb variieren die Ausfuhrbedingungen.

Auf Antrag des Exporteurs kontrolliert und untersucht das Veterinäramt zur Ausfuhr bestimmte Tiere und Waren amtstierärztlich auf den Gesundheitszustand sowie auf die Einhaltung der Vorgaben der Tierschutzgesetzgebung und Tierseuchengesetzgebung. Das Veterinäramt stellt amtstierärztliche Gesundheitszeugnisse aus.

 

Die nötigen Informationen für den Export erhalten Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV