Verfügte Erziehungskurse

Bei potenziell gefährlichen Hunden sowie bei auffälligen Hunden können gemäss der Hundegesetzgebung des Kantons Basel-Stadt unter anderem Erziehungskurse oder Welpenspielstunden angeordnet werden.

Verfügte, obligatorische Erziehungskurse dürfen nur bei Anbietern absolviert werden, welche ihre Ausbildung bei einer vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) anerkannten Organisation (Verbände, Vereine oder andere) gemäss den Vorgaben der eidgenössischen Tierschutzverordnung absolviert haben. Es sind dieselben Anbieter, welche früher auch Sachkundenachweis-Kurse anbieten dürfen.

Fragen Sie Ihren Anbieter von praktischen Trainingskursen vor Kursbeginn, ob er diese Voraussetzung erfüllt

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Vorgehen im Falle von verfügten, obligatorischen Erziehungskursen

Das Veterinäramt verfügt die Mindestanzahl an Lektionen und die Frist, bis wann der Kurs abgeschlossen sein muss. Das Veterinäramt füllt Teil A des Formulars „Kursrapport“ aus und stellt dem Hundehaltenden die Verfügung und das Formular per Post zu.

Der Erziehungskurs wird bei einem Anbieter besucht, welcher vom Veterinäramt Basel-Stadt anerkannt ist; das heisst der Kursleiter hat die erforderliche Ausbildung bei einer vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen anerkannten Organisation gemäss den Vorgaben der eidgenössischen Tierschutzverordnung absolviert.

Die Hundeschule, bei welcher Welpenspielstunden besucht werden, hat das Angebot im regulären Programm. Der Hundehaltende händigt das Formular zu Beginn des Kurses dem Kursleiter aus. Am Ende des Kurses bestätigt der Kursleiter in Teil B des Formulars „Kursrapport“ den regelmässigen Besuch der erforderlichen Anzahl Lektionen und beurteilt den Kursverlauf. Der Kursrapport muss vom Kursveranstalter persönlich unter Ausschluss einer Einsichtnahme des Kursteilnehmers dem Veterinäramt auf dem Postweg zugestellt werden. Das Veterinäramt entscheidet aufgrund des Kursrapportes darüber, ob der Kurs erfolgreich absolviert worden ist.