Freiwillige Erziehungskurse

Die Hundegesetzgebung des Kantons Basel-Stadt gestattet eine einmalige Reduktion der Hundesteuer um fünfzig Prozent, falls Hundehaltende mit ihrem Hund einen praktischen Erziehungskurs von mind. 4 Einheiten absolvieren und anschliessend mit dem Hund die praktische Prüfung „Hundehalterbrevet (HHB)“ bestehen.

Vorgehen im Falle von freiwilligen Erziehungskursen

Der Kursteilnehmer beschafft sich beim Veterinäramt das Formular „Kursrapport zwecks Reduktion der Hundesteuer“. Der Erziehungskurs muss bei einem Anbieter besucht werden, der die bis vor kurzem erforderliche SKN-Ausbildung bei einer vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) anerkannten Organisation gemäss den vormaligen Vorgaben der eidgenössischen Tierschutzverordnung absolviert hatte. Das heisst, der Kursanbieter muss die Berechtigung gehabt haben, SKN-Kurse geben zu dürfen.


Der Kursteilnehmer füllt zu Beginn des Kurses Teil A des Formulars aus und händigt es der Kursleitung aus. Am Ende des Kurses bestätigt der Kursleiter im Teil B den regelmässigen Besuch, die Anzahl Lektionen und beurteilt den Kursverlauf. Der Kursrapport muss vom Kursveranstalter persönlich unter Ausschluss einer Einsichtnahme des Kursteilnehmers dem Veterinäramt auf dem Postweg zugestellt werden. Der Kursteilnehmer meldet sich zur praktischen Prüfung (Hundehalterbrevet, HHB) an: Geschäftsstelle der SKG, Telefon +41 31 306 62 62.

Prüfungen anderer Anbieter

Das Veterinäramt anerkennt auch vergleichbare Prüfungen anderer Anbieter. Der Kursteilnehmer legt dem Veterinäramt die Bestätigung der bestandenen praktischen Prüfung (Hundehalterbrevet, HHB) vor. Das Veterinäramt entscheidet aufgrund des Kursrapportes und aufgrund der Bestätigung der bestandenen praktischen Prüfung über die Reduktion der Hundesteuer. Die Hundesteuer ist in jedem Fall vollumfänglich und fristgerecht zu bezahlen, unabhängig vom Zeitpunkt des Kursbeginns. Personen mit Anspruch auf eine Reduktion der Hundesteuer wird der entsprechende Betrag im folgenden Steuerjahr gutgeschrieben. 

Gut zu wissen

Welpenspielstunden berechtigen nicht zu einer Reduktion der Hundesteuer.

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