Kennzeichnung

Stehender Hund der Rasse Border Collie mit einer Hundemarke am Halsband.

Hunde müssen zwingend mit einem Mikrochip und einer Registrierungsmarke gekennzeichnet werden, so dass ihre Identifikation jederzeit möglich ist.

Mikrochip

Hunde müssen spätestens 3 Monate nach der Geburt, in jedem Fall jedoch vor der Weitergabe durch den Züchter, mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung darf nur in einer Schweizer Tierarztpraxis erfolgen. Dies bedeutet, dass in der Schweiz nur Hunde mit Chip verkauft werden dürfen. Falls Ihnen jemand einen Hund ohne Chip verkaufen will, ist dies illegal. Hunde, bei welchen die Mikrochip-Nummer mit den Zahlen 756 beginnt, wurden in der Schweiz gekennzeichnet. Bei anderen Zahlen stammt das Tier aus dem Ausland.

Bei der Einfuhr in die Schweiz müssen Hunde bereits mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Empfänger von eingeführten Hunden müssen innerhalb von 10 Tagen eine Tierarztpraxis in der Schweiz mit der Erstregistrierung der Mikrochipnummer bei AMICUS beauftragen.

Registrierungsmarke

Jeder im Kanton Basel-Stadt gehaltene Hund muss seine Registrierungsmarke (früher Hundemarke), welche dem Hund lebenslang gehört, zwingend und gut sichtbar am Halsband oder am Geschirr tragen. Dadurch können Hunde auch ohne Chiplesegerät identifiziert werden. Die Registrierungsmarke ist nicht übertragbar, das heisst für einen neuen Hund wird vom Veterinäramt jeweils eine neue Registrierungsmarke gratis abgegeben; bei einem Besitzerwechsel innerhalb des Kantons bleibt die Marke beim Hund. Ersatzmarken kosten pro Stück 20 Schweizer Franken. Die Marke erlaubt keine Rückschlüsse auf die Bezahlung der Hundesteuer.

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